WM-Tippspiel

Wer wird Fußball-Weltmeister 2026?

Machen Sie bei unserem Gewinnspiel mit und tippen Sie bis zum 11. Juni, wer Fußball-Weltmeister 2026 wird.

Unter allen richtigen Antworten verlosen wir zwei Eintrittskarten für ein Spiel von Hannover 96 in der GETEC-Loge.

Viel Spaß!

Jetzt mitmachen


    Es gelten die folgenden Teilnahmebedingungen.

    Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise

    Gewinnspiel „Tippe den Weltmeister – Gewinne 2 Karten für die GETEC 96-Loge"Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Teilnahme an unserem Gewinnspiel sowie den Umgang mit den personenbezogenen Daten der Teilnehmer. Mit der Absendung des Teilnahmeformulars erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an. Die verwendeten Begriffe sind geschlechtsneutral zu verstehen. Übersicht
    1. Veranstalter und Kontakt
    2. Begriffsbestimmungen
    3. Teilnahmeberechtigung und Altersbeschränkung
    4. Ablauf der Teilnahme
    5. Teilnahmezeitraum
    6. Gewinn und Gewinnermittlung
    7. Ergänzende Bestimmungen zum Gewinn
    8. WM-Planer auf dem Messestand
    9. Ausschluss vom Gewinnspiel
    10. Veröffentlichung des Gewinners
    11. Bezug zu Online-Plattformen (LinkedIn)
    12. Gewährleistung und Haftung
    13. Änderung und vorzeitige Beendigung
    14. Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz)
    15. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
     
    1. Veranstalter und Kontakt
    GETEC net GmbHAn der Börse 430159 HannoverTelefon: +49 (511) 12 10 88 60Email: info@getec-net.deRegistereintrag:Registergericht: Amtsgericht HannoverRegisternummer: HRB 217847Vertreten durch die Geschäftsführer:Dr. Tim GöttschingNick Hausmann 
    1. Begriffsbestimmungen
    „Gewinnspiel" bezeichnet die unter www.getec-net.de/fussball/ durchgeführte Aktion „Tippe den Weltmeister – Gewinne 2 Karten für die GETEC 96-Loge".„Teilnehmer" ist jede natürliche Person, die das Teilnahmeformular ordnungsgemäß absendet.„Beiträge" sind sämtliche Angaben, Tipps, Texte, Kommentare, Bilder oder sonstige Materialien, die ein Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel übermittelt. 
    1. Teilnahmeberechtigung und Altersbeschränkung
    (1) Teilnehmen kann, wer zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt ist und seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Veranstalter kann im Einzelfall einen Alters- oder Wohnsitznachweis verlangen.(2) Nicht teilnahmeberechtigt sind:
    • Beschäftigte des Veranstalters sowie der mit ihm verbundenen Unternehmen, sofern sie an Planung, Umsetzung oder Abwicklung des Gewinnspiels mitgewirkt haben,
    • deren Ehe- und Lebenspartner, Verwandte ersten Grades, Geschwister sowie Personen desselben Haushalts, wenn ihnen diese Mitwirkung bekannt war oder bei zumutbarer Aufmerksamkeit hätte bekannt sein können.
    (3) Die Teilnahme von juristischen Personen, Personengesellschaften sowie über automatisierte Dienste, Bots oder Massenteilnahmeverfahren ist unzulässig.(4) Das Gewinnspiel ist kostenlos. Die Teilnahme ist nicht an den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden.
    1. Ablauf der Teilnahme
    (1) Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über das Online-Formular unter www.getec-net.de/fussball/. Im Formular gibt der Teilnehmer seinen Tipp ab, welche Nationalmannschaft die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2026 gewinnen wird.(2) Folgende Angaben sind als Pflichtfelder erforderlich:
    • Vorname
    • Nachname
    • E-Mail-Adresse
    • Tipp auf den Weltmeister (Auswahl aus Dropdown)
    Darüber hinaus können freiwillig Unternehmen/Firma und Telefonnummer angegeben werden. Freiwillige Angaben haben keinen Einfluss auf die Teilnahme oder die Gewinnchancen.(3) Zusätzlich stehen folgende freiwillige Einwilligungen (separate Checkboxen) zur Verfügung:
    • Newsletter-Einwilligung: „Ich möchte den GETEC-Newsletter erhalten." Diese Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel und kann jederzeit widerrufen werden.
    • Einwilligung zur Namensnennung im Gewinnfall (siehe Ziffer 10).
    (4) Jede Person darf nur einmal teilnehmen. Bei mehrfacher Einsendung – auch unter verschiedenen E-Mail-Adressen – wird ausschließlich der zuerst eingegangene Eintrag berücksichtigt.(5) Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Unvollständige oder erkennbar fehlerhafte Einträge können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.(6) Nach dem Absenden des Formulars erhält der Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail. Diese dient zugleich als Nachweis für die Abholung des WM-Planers am Messestand (siehe Ziffer 8).
    1. Teilnahmezeitraum
    (1) Start: 17.04.2026, 12.00 Uhr deutscher ZeitEnde: 11.06.2026, 21.00 Uhr deutscher Zeit(2) Entscheidend ist der Zeitstempel des Dateneingangs auf dem Server des Veranstalters. Verspätet eingehende Teilnahmen werden nicht berücksichtigt.(3) Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit des Formulars. 
    1. Gewinn und Gewinnermittlung
    (1) Der Gewinn:2 (zwei) Karten für die GETEC 96-Loge im Stadion von Hannover 96(für ein Heimspiel der Saison 2026/2027 nach Wahl des Veranstalters – Spiel und Datum werden dem Gewinner rechtzeitig mitgeteilt)(2) Ermittlung des Gewinners:Die Gewinnermittlung ist zweistufig aufgebaut:
    1. TippauswertungNach dem Endspiel der FIFA Fußball-WM 2026 am 19.07.2026 werden alle Teilnahmen ermittelt, die den tatsächlichen Weltmeister korrekt getippt haben.
    2. LosverfahrenUnter allen Teilnehmern mit korrektem Tipp wird per Zufallsauswahl ein Gewinner gezogen.
    (3) Sonderfall: Hat kein Teilnehmer den Weltmeister richtig getippt, erfolgt die Auslosung unter sämtlichen gültigen Teilnahmen.(4) Die Auslosung findet voraussichtlich am 20. Juli 2026 unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und wird intern protokolliert.(5) Benachrichtigung: Der Gewinner wird per E-Mail an die hinterlegte Adresse informiert. Er hat ab Absendung der Benachrichtigung 14 Kalendertage Zeit, sich zurückzumelden und ggf. eine Zustelladresse mitzuteilen. Bleibt die Rückmeldung aus, verfällt der Anspruch und es wird unter den verbleibenden Berechtigten erneut gelost. 
    1. Ergänzende Bestimmungen zum Gewinn
    (1) Der Gewinn ist an die Person des Gewinners gebunden und kann nicht auf Dritte übertragen werden. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch ist ausgeschlossen.(2) Ist der ausgelobte Gewinn aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. Spielabsage, höhere Gewalt), nicht verfügbar, kann der Veranstalter einen gleichwertigen Ersatzgewinn bereitstellen.(3) Der tatsächlich überreichte Gewinn kann in unwesentlichen Details (z. B. Spieltag, Block, Sitzplatznummer) von der Beschreibung abweichen, sofern er aus Sicht eines durchschnittlichen Teilnehmers als gleichwertig anzusehen ist.(4) Für etwaige steuerliche Pflichten, die sich aus dem Gewinn ergeben, ist der Gewinner selbst verantwortlich.(5) Bei nachträglichem Ausschluss (Ziffer 9) kann ein bereits zugesprochener Gewinn aberkannt und zurückgefordert werden. 
    1. WM-Planer auf dem Messestand
    (1) Jeder Teilnehmer kann sich auf den folgenden Messen einen gedruckten WM-Planer am Stand des Veranstalters abholen:
    • Hannover Messe, Hannover, 20.04. – 24.04.2026
    • Polis convention, Düsseldorf, 06.05. – 07.05.2026
    • Real Estate Arena, Hannover, 10.06. – 11.06.2026
    (2) Zur Abholung ist die Bestätigungs-E-Mail (digital oder gedruckt) vorzuzeigen.(3) Die Abgabe erfolgt, solange der Vorrat reicht. Ein Anspruch auf den WM-Planer besteht nicht. Er stellt keinen Gewinn im Sinne dieser Bedingungen dar. 
    1. Ausschluss vom Gewinnspiel
    (1) Der Veranstalter kann Teilnehmer aus sachlichem Grund jederzeit – auch nachträglich – ausschließen, insbesondere bei:
    1. a) Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen,b) falschen, unvollständigen oder irreführenden Angaben,c) Manipulation oder begründetem Manipulationsverdacht,d) Mehrfachteilnahme (auch unter verschiedenen E-Mail-Adressen),e) Einsatz automatisierter Verfahren, Gewinnspieldienste oder Bots,f) sonstigem unlauterem oder sittenwidrigem Verhalten.
    (2) Im Falle des Ausschlusses entfällt ein etwaiger Gewinnanspruch ersatzlos. 
    1. Veröffentlichung des Gewinners
    (1) Eine namentliche Bekanntgabe des Gewinners (Vorname und erster Buchstabe des Nachnamens) auf der Webseite oder in sozialen Netzwerken des Veranstalters erfolgt nur, wenn der Teilnehmer hierzu im Formular seine gesonderte, freiwillige Einwilligung erteilt hat.(2) Diese Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Teilnahme oder die Gewinnchancen. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (E-Mail an ds@getec-net.de). Nach einem Widerruf wird die Veröffentlichung in angemessener Frist entfernt, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. 
    1. Bezug zu Online-Plattformen (LinkedIn)
    (1) Das Gewinnspiel wird begleitend über LinkedIn beworben. Es handelt sich nicht um ein Gewinnspiel von LinkedIn. LinkedIn ist weder Sponsor noch Mitveranstalter und steht in keiner sonstigen organisatorischen oder finanziellen Verbindung zum Gewinnspiel.(2) Sämtliche Fragen, Ansprüche oder Hinweise zum Gewinnspiel sind ausschließlich an den Veranstalter zu richten, nicht an LinkedIn.(3) Alle im Rahmen des Gewinnspiels übermittelten Daten werden dem Veranstalter und nicht LinkedIn zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter erhält keinen Zugang zu Passwörtern oder sonstigen Zugangsdaten der Teilnehmer bei LinkedIn.(4) Soweit der Veranstalter Daten auf Grundlage einer Einwilligung oder gesetzlichen Erlaubnis von LinkedIn erhält, werden diese ausschließlich für die hier genannten Zwecke verarbeitet.(5) Im Verhältnis zu LinkedIn gelten ergänzend deren jeweils gültige Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien. 
    1. Gewährleistung und Haftung
     12.1 FreiwilligkeitDas Gewinnspiel und die ausgelobten Gewinne sind freiwillige Leistungen des Veranstalters. Es gelten nicht dieselben Gewährleistungsmaßstäbe wie beim entgeltlichen Erwerb gleichartiger Leistungen. 12.2 Gewährleistung für GewinneSoweit der Gewinn nicht unmittelbar vom Veranstalter erbracht wird (z. B. Eintrittskarten eines Dritten), übernimmt der Veranstalter – vorbehaltlich eigenen Verschuldens – keine Gewährleistung. Es gelten in diesem Fall die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Anbieters, sofern diese die Rechte des Gewinners nicht einschränken und auf ihn übertragen werden können. 12.3 Haftungsgrundsätze(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt:
    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln,
    • bei Übernahme ausdrücklicher Garantien,
    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
    (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf die der Teilnehmer berechtigterweise vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wird eine solche wesentliche Pflicht durch einen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters grob fahrlässig verletzt, gelten die vorgenannten Einschränkungen entsprechend.(3) Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. 12.4 Technische VerfügbarkeitDer Veranstalter gewährleistet nicht die ununterbrochene Erreichbarkeit der Webseite oder des Formulars. Für Datenverluste bei der Übermittlung, Verzögerungen bei der E-Mail-Zustellung oder sonstige technische Störungen haftet der Veranstalter nur, soweit er diese zu vertreten hat. 12.5 RechtswegDer Rechtsweg ist im Hinblick auf die Durchführung der Auslosung und die Gewinnermittlung ausgeschlossen. 
    1. Änderung und vorzeitige Beendigung
    (1) Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden, zu unterbrechen oder den Ablauf zu ändern, sofern die Rechte der bisherigen Teilnehmer gewahrt bleiben und die Entscheidung unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten erfolgt.(2) Ein solcher Schritt kann insbesondere erforderlich werden bei:
    • technischen Störungen oder Sicherheitsvorfällen,
    • Änderungen der Rechtslage,
    • Absage, Verschiebung oder Abbruch der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2026,
    • Manipulationsversuchen,
    • sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters.
    (3) Bei vorzeitiger Beendigung kann der Gewinn unter allen bis dahin gültig eingegangenen Teilnahmen ausgelost werden.(4) Änderungen dieser Teilnahmebedingungen werden unter www.getec-net.de/fussball/ veröffentlicht. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der jeweiligen Teilnahme gültige Fassung. 
    1. Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz)
    14.1 Verantwortlicher und DatenschutzbeauftragterVerantwortlicher:GETEC net GmbH, An der Börse 4, 30159 HannoverE-Mail: info@getec-net.deDatenschutzbeauftragter:Ass. jur. Phillip Fischerc/o GETEC net GmbHAn der Börse 4, 30159 HannoverE-Mail: ds@getec-net.de 14.2 Welche Daten verarbeiten wir und warum?Wir verarbeiten personenbezogene Daten der Teilnehmer nur, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist, der Teilnehmer eingewilligt hat oder wir ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung nachweisen können. 
    DatenkategoriePflicht?ZweckRechtsgrundlage
    Vorname, NachnameJaIdentifikation, GewinnbenachrichtigungArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
    E-Mail-AdresseJaBestätigungs-E-Mail, GewinnbenachrichtigungArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
    Tipp (Mannschaft)JaGewinnermittlungArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
    Unternehmen / FirmaNeinZuordnung im B2B-KontextArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
    TelefonnummerNeinErgänzende KontaktaufnahmeArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
    IP-Adresse, ZeitstempelAutomatischMissbrauchsprävention, TechnikArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
    Newsletter-EinwilligungNeinNewsletterversandArt. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
    Einwilligung NamensnennungNeinVeröffentlichung des GewinnernamensArt. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
    Dokumentation der EinwilligungenAutomatischNachweis- und RechenschaftspflichtArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i. V. m. Art. 7 Abs. 1 DSGVO
     Ohne die Pflichtangaben ist eine Teilnahme nicht möglich. Alle weiteren Felder sind freiwillig und haben keinen Einfluss auf die Gewinnchancen. 14.3 Koppelungsverbot – Trennung von Gewinnspiel und NewsletterDie Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht an die Anmeldung zum Newsletter geknüpft. Die Newsletter-Einwilligung wird über eine eigenständige Checkbox eingeholt und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (z. B. per E-Mail an ds@getec-net.de oder über den Abmeldelink in jedem Newsletter). 14.4 Empfänger und AuftragsverarbeiterEine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist (z. B. Gewinnzustellung), gesetzliche Pflichten bestehen oder der Teilnehmer ausdrücklich eingewilligt hat.Folgendre Auftragsverarbeiter wird eingesetzt: Hosting-ProviderDienstleister: Host Europe GmbH, Hansestraße 111, 51149, KölnZweck: Webhosting, FormulardatenbankServerstandort: Frankreich, DeutschlandMit allen Auftragsverarbeitern bestehen Vereinbarungen gem. Art. 28 DSGVO. Soweit Daten in Staaten außerhalb des EWR übermittelt werden, geschieht dies auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln, eines Angemessenheitsbeschlusses oder einer sonstigen Garantie nach Art. 44 ff. DSGVO. 14.5 Speicherdauer
    DatenkategorieAufbewahrung
    Teilnahmedaten (Name, E-Mail, Tipp)Löschung spätestens 6 Monate nach Abschluss des Gewinnspiels, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen
    Daten des Gewinners (inkl. ggf. Postanschrift)Bis zu 3 Jahre (Gewährleistung) bzw. bis zu 10 Jahre (steuer-/handelsrechtliche Pflichten, sofern einschlägig)
    Newsletter-KontaktdatenBis zum Widerruf der Einwilligung
    EinwilligungsdokumentationBis zum Widerruf zzgl. angemessener Nachweisfrist
    IP-Adressen / LogdatenMax. 30 Tage (Missbrauchsprävention)
    Sofern Daten auch zu anderen Zwecken erhoben wurden (z. B. Newsletter), richtet sich deren Aufbewahrung nach den hierfür geltenden Datenschutzhinweisen. 14.6 Automatisierte EntscheidungsfindungEine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Die Auslosung erfolgt zufallsbasiert unter manueller Aufsicht. 14.7 Cookies und TrackingAuf der Landingpage www.getec-net.de/fussball/ können technisch notwendige Cookies eingesetzt werden, um die Funktionsfähigkeit des Formulars sicherzustellen. Einzelheiten zu weiteren Cookies oder Analysetools ergeben sich aus unserer allgemeinen Datenschutzerklärung unter https://www.getec-net.de/datenschutzerklaerung/. 14.8 Rechte der TeilnehmerTeilnehmern stehen folgende Rechte zu, die jederzeit und kostenfrei geltend gemacht werden können:Widerspruch (Art. 21 DSGVO)Sofern wir Daten auf Grundlage berechtigter Interessen verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), kann der Teilnehmer dieser Verarbeitung jederzeit aus Gründen widersprechen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Werden Daten zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet, besteht ein jederzeitiges, voraussetzungsloses Widerspruchsrecht.Widerruf von Einwilligungen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)Jede erteilte Einwilligung – z. B. zum Newsletterversand oder zur namentlichen Veröffentlichung – kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Ein Widerruf der für die Gewinnspielteilnahme erforderlichen Datenverarbeitung kann dazu führen, dass eine weitere Teilnahme nicht mehr möglich ist.Auskunft (Art. 15 DSGVO)Teilnehmer können jederzeit Auskunft darüber verlangen, ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden, und eine Kopie dieser Daten anfordern.Berichtigung (Art. 16 DSGVO)Unrichtige oder unvollständige Daten werden auf Verlangen unverzüglich berichtigt bzw. vervollständigt.Löschung (Art. 17 DSGVO)Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die Löschung personenbezogener Daten verlangt werden. Eine Löschung während des laufenden Gewinnspiels führt zum Teilnahmeausschluss.Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)In bestimmten gesetzlich definierten Fällen kann die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangt werden.Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)Teilnehmer haben das Recht, die von ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder deren direkte Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.Beschwerde bei der AufsichtsbehördeIst ein Teilnehmer der Auffassung, dass die Verarbeitung seiner Daten gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, kann er sich an eine Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines gewöhnlichen Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes.Zuständige Aufsichtsbehörde:Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NiedersachsenPrinzenstraße 5, 30159 HannoverKontakt zur Ausübung der Rechte:Per E-Mail an ds@getec-net.de oder postalisch an GETEC net GmbH, z. Hd. Datenschutz, An der Börse 4, 30159 Hannover. 14.9 Weiterführende InformationenSoweit wir darüber hinaus personenbezogene Daten verarbeiten, verweisen wir auf unsere allgemeine Datenschutzerklärung:https://www.getec-net.de/datenschutzerklaerung/ 
    1. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
    (1) Maßgebliche Bedingungen: Für das Gewinnspiel gelten ausschließlich diese Teilnahmebedingungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Teilnehmer werden nur wirksam, wenn der Veranstalter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.(2) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (IPR) und des UN-Kaufrechts (CISG).(3) Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel ist Hannover, sofern nicht anders angegeben.(4) Gerichtsstand: Ist der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hannover. Das Recht des Veranstalters, Ansprüche am gesetzlichen Gerichtsstand des Teilnehmers geltend zu machen, bleibt unberührt.(5) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.