ENERGIE - SICHER, VERFÜGBAR UND KOSTENGÜNSTIG
Eine sichere Stromversorgung ist für das tägliche Leben und funktionierende Prozesse im Gewerbe unabdingbar:Ohne Strom geht nichts. Deshalb hat die Zuverlässigkeit der Stromlieferung für uns oberste Priorität. Als überregionaler Energieversorger haben wir die technologische und personelle Kompetenz, die für diese wichtige Aufgabe notwendig ist.Sprechen Sie uns an, wir kümmern uns gerne um die Belieferung Ihrer Verbrauchsstellen. Wir erledigen diese Aufgabe vollumfänglich für Sie - und das zu absolut wettbewerbsfähigen Preisen.
Unsere Leistung: Grund- und Ersatzversorgung
Grundversorgung -was versteht man darunter?
Rechtsgrundlage für den Begriff der Grundversorgung sind § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) bzw. die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV).
Im weitesten Sinne bedeutet Grundversorgung, die „Zurverfügungstellung von Energie für die gesamte Bevölkerung“. Das Grundversorgungsunternehmen in dem jeweiligen Netzgebiet ist verpflichtet, jeden Haushaltskunden und kleine Gewerbekunden mit einem Verbrauch bis 10.000 kWh/a in jedem Fall mit zuvor festgelegten Preisen, welche im Internet veröffentlicht werden müssen, mit Energie zu versorgen (Kontrahierungszwang) – sofern der Letztverbraucher keinen Lieferanten gewählt hat.
Die Grundversorgung beginnt ab dem ersten Tag des Energiebezugs, als sogenanntes konkludentes Handeln und endet mit der Kündigung seitens des Kunden oder eines neuen Lieferanten. Die Kündigungsfrist beträgt dabei einen Monat.
Wann wird man über die Ersatzversorgung beliefert?
Bei der Ersatzversorgung nach § 38 EnWG handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung. Sie beginnt automatisch mit dem Zeitpunkt, ab dem der Endverbraucher Energie bezieht, ohne zu wissen, dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der bisherige Energielieferant Insolvenz anmeldet oder dieser in einem Netzgebiet nicht mehr liefern kann.
Die Ersatzversorgung wird ebenfalls durch den Grundversorger sichergestellt, dauert maximal drei Monate und kann vom Verbraucher jederzeit durch die Wahl eines neuen Lieferanten beendet werden. Sofern der Endverbraucher bis zum Ablauf dieser Frist keinen neuen Liefervertrag abschließt, kommt ein Grundversorgungsvertrag zustande und sein Strombezug wird weiterhin durch den Grundversorger sichergestellt.
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ABBUCHUNGSAUFTRAG / SEPA-BASISLASTSCHRIFT
Das SEPA-Basislastschriftmandat kann für einmalige und wiederkehrende Zahlungen erteilt werden. Das ausgefüllte und unterzeichnete Mandat senden Sie bitte entweder per Email an kundenservice@getec-net.de, per Fax an 0511 / 12 10 88 – 92 oder postalisch an: GETEC net GmbH, Postfach 2180, 30021 Hannover.
Jedem SEPA-Lastschriftmandat wird eine eindeutige Mandatsreferenz zugewiesen, welche Sie mit dem Bestätigungsschreiben erhalten. Die Mandatsreferenz wird zusammen mit unserer Gläubiger-Identifikationsnummer bei jeder Lastschrift angegeben. Somit kann jedes Mandat eindeutig identifiziert und nachvollzogen werden. Ein Lastschriftmandat gilt unbefristet.
Der Zahlungspflichtige kann es jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen.