Strompreisbremse

Die Bundesregierung hat die sog. Strompreisbremse auf den Weg gebracht, damit Haushalte und Unternehmen, mit sehr hohen Strompreisen, entlastet werden.

Die Strompreisbremse gilt ab dem 01. März 2023. Belastungsbeträge (Abschläge) aus Januar und Februar 2023 werden dann automatisch rückwirkend angerechnet.

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Jahresverbrauch bis 30.000 kWh

Der Endverbraucher wird für 80% seines prognostizierten Stromverbrauchs entlastet. Für den Basisbedarf von 80% zahlt der Endverbraucher 40 ct/kWh brutto (inkl. Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte). Für den übrigen Anteil des Verbrauchs zahlt der Endverbraucher den mit seinem Energieversorger vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Jahresverbrauch über 30.000 kWh

Der Endverbraucher zahlt für 70% seines prognostizierten Stromverbrauchs 13 ct/kWh netto. Für den übrigen Anteil des Verbrauchs zahlt der Endverbraucher den mit seinem Energieversorger vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

 

Weiter Informationen unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland?gclid=Cj0KCQiA5NSdBhDfARIsALzs2EBrIJuuoM9T2p8_Za6kBwahxf16Az25lwRU3mMuu5cr4YTM8oCc26EaAgCpEALw_wcB