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Netzbetrieb

Seit dem Jahr 2002 plant, errichtet und betreibt die GETEC net GmbH nachgelagerte Energieversorgungsnetze in ganz Deutschland. Die Anfänge unseres  Unternehmens liegen in einer für die Energiewirtschaft reformreichen Zeit: Die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in 2005 ermöglichte es, Immobilienentwicklern und Investoren, die Herstellung der eigenen Hausanschlüsse und den Betrieb der Energieversorgungsanlagen im Wettbewerb zum örtlichen Verteilnetzbetreiber zu vergeben. Die Geschäftsidee der GETEC net GmbH war geboren. Maßgeschneiderte Anlage- und Zählerstrukturen und wirtschaftliche Versorgungslösungen für Bauherren komplexer Liegenschaften sind unser Markenzeichen. Die GETEC net GmbH sowie die GETEC Quartier GmbH betreiben deutschlandweit Energieversorgungsnetze. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Daten zum Netzbetrieb.

Informationen zum Messstellenbetrieb

Gemäß MsbG übernimmt die GETEC net GmbH und die GETEC Quartier GmbH innerhalb des von ihr betriebenen Energieversorgungsnetzes die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Sollten Netzkunden nicht von Ihrem Recht gemäß MsbG Gebrauch machen und einen Dritten Messstellenbetreiber bestimmen, kommt auf Grundlage des Gesetzes automatisch ein Vertrag mit der GETEC net GmbH oder der GETEC Quartier GmbH zustande. Dadurch ist gewährleistet, dass zu jeder Zeit ein Messsystem an der Abnahme vorhanden ist und die Energie gemessen wird.Um den Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers aus dem MsbG gerecht zu werden, wird die GETEC net sukzessive alle Messstellen im Niederspannungsnetz mit intelligenten Messsystemen oder aber modernen Messeinrichtungen ausstatten. Die Netzkunden werden über den Austausch der Messtechnik rechtzeitig informiert. Wir möchten darauf hinweisen, dass die GETEC Quartier GmbH nur für die konventionelle Messtechnik als grundzuständiger Messstellenbetreiber auftritt. Für moderne und intelligente Messsysteme übernimmt die GETEC net GmbH die Grundzuständigkeit. Zusammenfassung MsbG Das Messstellenbetriebsgesetz trat zum 02.09.2016 in Kraft und regelt den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme sowie die Verarbeitung und Kommunikation von Messwerten ab dem 01.01.2017. Es beinhaltet die Ausgestaltung des Messstellenbetriebes und die Aufgaben des Messstellenbetreibers. Außerdem definiert es Mindestanforderungen an die einzusetzende Messtechnik sowie den Einsatz intelligenter Messsysteme (iMS).Soweit es technisch möglich (§ 30 MsbG) und wirtschaftlich zumutbar (§ 31 MsbG) ist, müssen Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausgestattet werden: 1. seit dem Jahr 2020 bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,2. bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 kW. Außerdem können unter Einhaltung des MsbG Messstellen an ortsfesten Zählpunkten optional mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden: 1. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6.000 kWh sowie2. von Anlagen mit einer installierten Leistung über 1 bis einschließlich 7 kW. Soweit nach MsbG die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen nicht vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, müssen Messstellen mit ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens jedoch mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet werden.

Informationen zur Mehr- und Mindermengenabrechnung

Die Mehr- / Mindermengen ergeben sich gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten bereitgestellten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie.Eine Mehrmenge führt zu einer Vergütung an den Lieferanten, eine Mindermenge zu einer Nachverrechnung an den Lieferanten.Wir ermitteln den Preis nicht nach dem BDEW-Verfahren, sondern bewerten die normierten analytischen Lastprofile mit dem Spotmarkt-Preis (EEX-Börsenstundenpreis).Die Differenz zwischen „IST“ und bilanziell zugeordneter Menge wird mit dem spezifischen Preis des für die betreffende Zeitscheibe bewerteten normierten analytischen Lastprofils errechnet.

Bitte wählen Sie die gewünschte Gesellschaft

Nachfolgend finden Sie die aktuellen Kontaktdatenblätter und Daten der GETEC net GmbH und der GETEC Quartier GmbH entsprechend den Veröffentlichungspflichten, sowie die historischen Dokumente der Netzgesellschaften vor dem 01.07.2021.