Verschmelzung der GETEC-Netzgesellschaften auf die GETEC net GmbH

Hiermit informieren wir Sie über die Verschmelzung der Netzgesellschaften

  1. GETEC net alpha GmbH & Co. KG
  2. GETEC net beta GmbH & Co. KG
  3. GETEC net gamma GmbH & Co. KG
  4. GETEC net delta GmbH & Co. KG
  5. GETEC net epsilon GmbH & Co. KG
  6. GETEC net zeta GmbH & Co. KG
  7. GETEC net eta GmbH & Co. KG
  8. GETEC net theta GmbH & Co. KG
  9. Quartier Bernsteinsee GmbH & Co. KG

(übertragende Rechtsträger; nachfolgend auch „Netzgesellschaften“ genannt)

auf die

GETEC net GmbH

(übernehmender Rechtsträger).

Änderungszeitpunkt gemäß „Leitfaden Marktprozesse Netzbetreiberwechsel“ ist der 1. Juli 2021. Das zivilrechtliche Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt gem. § 20 Abs. 1 UmwG die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers.

Alle vorgenannten Gesellschaften haben ihren Sitz unter der folgenden Adresse:

An der Börse 4
30159 Hannover

 

Was ist zu beachten?

Die Verschmelzung führt zu einer Gesamtrechtsnachfolge. Infolge der Gesamtrechtsnachfolge gehen alle bestehenden Rechte und Pflichten der genannten Netzgesellschaften sowie des grundzuständigen Messstellenbetreibers auf die GETEC net GmbH über. Bestehende Verträge und Vermögenswerte werden unverändert von der GETEC net GmbH fortgeführt.

Die Anschrift des Firmensitzes, die weiteren Kontaktdaten sowie alle bisherigen und Ihnen bekannten Ansprechpartner bleiben unverändert.

Im Downloadbereich finden Sie das Kommunikationsdatenblatt der GETEC net GmbH in der Marktrolle Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Weiterhin können Sie das aktuelle Zertifikat im Internet über https://www.getec-net.de/download/ abrufen. Die EDIFACT-Adresse bleibt unverändert edi@getec-net.eu .

Die aktiven Bilanzierungsgebiete im Bereich Strom bleiben unverändert bestehen und gehen auf die GETEC net GmbH über. Details zu den Bilanzierungsgebieten / Energy Identification Codes (EIC) finden Sie hier.

Sie finden die veröffentlichten EIC zu den Bilanzierungsgebieten auch auf den Internetseiten der Bilanzkreiskoordinatoren:

  • 50Hertz Transmission GmbH
  • Amprion GmbH
  • Tennet TSO GmbH
  • TransnetBW GmbH

Alle Kunden/Marktlokationen bleiben Ihren bisherigen Bilanzkreisen zugeordnet und die bestehenden Lieferanten- und Bilanzkreissummenzählpunkte sowie Profildefinitionen werden weiterhin verwendet. Wir werden für die Bilanzkreis- / Lieferantensummenzeitreihen keine Aktivierung / Deaktivierung durchführen. Ein erneuter Versand Ihrer Zuordnungsermächtigung ist nicht notwendig.

Um einen reibungslosen Ablauf bei dem Prozess der Netznutzungsabrechnung zu gewährleisten, werden wir letztmalig am 14.06.2021 Rechnungen via INVOIC versenden. Da das folgende Zahlungsavis spätestens nach 10 Werktagen bei uns eingetroffen sein muss, ist sichergestellt,  dass die in der REMADV angesprochene BDEW-Codenummer der Netzgesellschaft aktiv ist.

Ähnliches gilt für die Lieferscheine, diese werden letztmalig am 22.06.2021 versendet. Bitte achten Sie zwingend auf die fristgemäße Bearbeitung der INVOIC/Lieferscheine und den entsprechenden Zahlungsverkehr.  Im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge wird keine Zwischenabrechnung erstellt oder eine separate Ablesung durchgeführt.

Ab dem 01.07.2021 gilt eine neue Kontoverbindung für die Zahlungen im Rahmen der Netznutzungsabrechnung (Siehe Kontaktdatenblatt). Bitte verwenden Sie für Zahlungen ausschließlich diese Kontoverbindung. Überweisungen an die bisherigen Kontoverbindungen der Netzgesellschaften können wir nicht mehr verarbeiten. Dies gilt auch für den Abschlag 01.06.2021.

In Bezug auf die Marktprozesse werden wir gemäß dem BDEW-Leitfaden „Marktprozesse: Netzbetreiberwechsel“ die weitere Abwicklung vornehmen.

  • Somit erhalten Sie in der Marktrolle Lieferant und Messstellenbetreiber vom Netzbetreiber GETEC net GmbH fristgerecht zwei Monate vor Änderungsdatum die Stammdaten per EDIFACT-Nachricht UTILMD Z22. Im Anschluss wird der Prozess Stammdatensynchronisation angestoßen.
  • Meldungen vor dem Änderungszeitpunkt 01.07.2021 00:01 senden Sie (unabhängig davon welcher Zeitpunkt betroffen ist) an die bisherigen Netzgesellschaften.
  • Meldungen nach dem Änderungszeitpunkt 01.07.2021 00:01 senden Sie bitte ausschließlich an die GETEC net GmbH.
  • Alle Meldungen nach dem Änderungszeitpunkt werden wir, auch für vorherige Zeiträume, ausschließlich von der GETEC net GmbH versenden.
  • EDIFACT-Nachrichten an die NB-Codenummern der übergehenden Netzgesellschaften werden ab 01.07.2021 00:01 mit negativer CONTRL abgelehnt. Ausnahme bilden Nachrichten ihrerseits, die fristgemäße Antworten auf unsererseits ausgesendet Meldungen der Netzgesellschaften darstellen.

Aufgrund der Umstellung unserer IT-Systeme möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine Verarbeitung von EDIFACT-Nachrichten zwischen dem 29.06.2021 und 03.07.2021 nur bedingt möglich ist. Alle Nachrichten werden in dem o. g. Zeitfenster angenommen und zwischengespeichert, jedoch kommt es zu einer verspäteten Nachrichtenverarbeitung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Thema Verschmelzung der GETEC-Netzgesellschaften auf die GETEC net GmbH haben wir gesammelt und werden hier anonym veröffentlicht und beantwortet.

Frage: Bleibt die Edifact-Adresse gleich?

Ja, diese lautet weiterhin edi@getec-net.eu

Frage: Muss ich mich als Anlagenbetreiber einer Einspeiseanlage beim Marktstammdatenregister ummelden?

Nein, die Ummeldung nehmen wir für Sie vor.

Frage: Erfolgt eine rechnerische Abgrenzung zum 01.07.2021?

Nein, der VNB_alt wird keine Schlussrechnung zum 30.06.2021 erstellen.

Frage: Erfolgt eine messtechnische Abgrenzung zum 01.07.2021?

Nein, es wird keine messtechnische Abgrenzung der Energiemengen zum 30.06.2021 erfolgen.

Frage: Wer ist für die Klärung für Belege vor dem Netzbetreiberwechsel zuständig?

Auf Grund der Rechtsnachfolge ist der NB_neu auch Ansprechpartner für Belege zeitlich vor dem Netzbetreiberwechsel.

SIE MÖCHTEN GERNE ÜBER VERÄNDERUNGEN INFORMIERT WERDEN ODER HABEN NOCH WEITERE FRAGEN?

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