Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aus dem Jahr 2005 wurde im August 2011 novelliert. Der ursprüngliche § 110 des EnWG ist im Mai 2008 vom Europäischen Gerichtshof als gemeinschaftswidrig erklärt worden. Als Reaktion darauf wurden im geänderten § 110 die Regelungen zu geschlossenen Verteilernetzen (bisher Objektnetze) an die Vorgaben der EU-Rechtsprechung angepasst.
Bislang waren Objektnetze von Vorschriften zur Entflechtung und Regulierung ausgenommen. Nach der Novellierung sind in geschlossenen Verteilernetzen alle Regelungen des EnWG für regulierte Energieversorgungsnetze umzusetzen. Die beiden einzigen Ausnahmen bilden die Vorab-Genehmigung (ex ante) und die Anreizregulierung (Benchmark). Ein geschlossenes Verteilernetz unterliegt nun nahezu vollständig der Regulierung, anders als bisher die Objektnetze.
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- einer zukunftssicheren Netzform durch Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen,
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Gerne stellen wir gemeinsam mit Ihnen den Status Ihres Netzes fest und übernehmen anschließend den technisch-kaufmännischen Betrieb Ihres Verteilernetzes!
