- Gründungphase in 2001, Eintragung ins Handelsregister Februar 2002.
- Erste Inbetriebnahme eines Arealnetzes im Herbst 2002.
- Positive Bestätigung des Wettbewerbsgedankens unseres Netzbetriebs durch das Bundeskartellamt in 2003.
- Urteil zur Gesetzeskonformität durch das OLG Düsseldorf zu unseren Gunsten gegen einen renommierten Verteilnetzbetreiber in Deutschland.
- BGH-Entscheidung pro Arealnetzbetrieb der GETEC net GmbH in 2005, dadurch umfängliche Bestätigung unseres Geschäftsmodells - mit diesem Urteil ging ein mehrjähriger Rechtsstreit gegen einen Netzbetreiber aus Hessen zu Ende, der wegen der Verweigerung des Anschlusses eines unserer Netze erforderlich wurde!
- 2006 Prüfung und Bestätigung unserer Netznutzungsentgelte durch die Bundesnetzagentur.
- Inbetriebnahme des 50. Arealnetzes im Herbst 2009.
- Ablehnung der Verfassungsbeschwerde des Netzbetreibers aus Hessen, mit dem unser Rechtsstreit in 2005 durch BGH-Urteil endete
- Gründung der GETEC Kommunalpartner GmbH gemeinsam mit der GETEC AG und GETEC Energie AG im August 2009.
